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   KG, 10.06.1986 - 1 W 4586/85   

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https://dejure.org/1986,4359
KG, 10.06.1986 - 1 W 4586/85 (https://dejure.org/1986,4359)
KG, Entscheidung vom 10.06.1986 - 1 W 4586/85 (https://dejure.org/1986,4359)
KG, Entscheidung vom 10. Juni 1986 - 1 W 4586/85 (https://dejure.org/1986,4359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 37 Nr. 6, Nr. 7, §§ 31, 13

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwaltliche Tätigkeit; Tätigkeit; Anwalt; Vertreter; Instanz; Verlängerung; Revisionsbegründung

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 67
  • AnwBl 1986, 545
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 29.09.1997 - 17 W 328/97

    Prozeßgebühr; Abgeltung; Berufungsbeklagter; Rechtsmittelfrist; Berufungsfrist;

    Der Senat tritt den Gründen des angefochtenen Beschlusses und des Nichtabhilfebeschlusses des Rechtspflegers vom 1. September 1997 bei (§ 543 ZPO in entsprechender Anwendung); sie stimmen mit seiner in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung überein, daß eine im Zusammenhang mit dem Antrag des Berufungsklägers auf - erneute - Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist entfaltete Tätigkeit des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten des Berufungsbeklagten als eine noch dem ersten Rechtszug zuzuordnende Tätigkeit durch die diesem in erster Instanz erwachsene Prozeßgebühr mit abgegolten wird (vgl. hierzu insbesondere den Beschluß vom 19. Februar 1986 - 17 W 1/86 -, JurBüro 1986, 1035; ferner den Beschluß vom 13. Juli 1992 - 17 W 13/92 -, OLGR Köln 1992, 406 = JurBüro 1992, 801 = MDR 1992, 1087 = Anwaltsblatt 1993, 295; ferner KG Anwaltsblatt 1986, 545 = JurBüro 1986, 1825; OLG Koblenz, JurBüro 1988, 871 sowie Keller in Riedel/Sußbauer, BRAGO, 7. Aufl., § 37 Rdnr. 37 und Hartmann, Kostengesetze, 27. Aufl., § 37 BRAGO Rdnr. 40).
  • BGH, 25.06.1998 - IX ZR 122/97
    Die Aufzählung bestimmter - mitabgegoltener - anwaltlicher Tätigkeiten in § 37 BRAGO ist nur beispielhaft ("insbesondere"), nicht abschließend (BGH, Urt. v. 21. März 1991 - IX ZR 186/90, NJW 1991, 2084, 2085; KG AnwBl 1986, 545 [KG Berlin 10.06.1986 - 1 W 4586/85]); entscheidend für die Zugehörigkeit zum Rechtszug im gebührenrechtlichen Sinne ist, ob die jeweiligen Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeiten sich decken (Hartmann, Kostengesetze 27. Aufl. § 37 BRAGO Rdnr. 1).
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